Kreismusikschule Birkenfeld e.V.

Musik macht Freu(n)de

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Abmeldung

Eine Abmeldung des Schülers kann grundsätzlich nur zum 1. April und 1. September erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur in besonders begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden und sind ebenfalls schriftlich bei der Geschäftsstelle zu beantragen.  Während der gebührenpflichtigen Probezeit (3 Monate ab Vertragsbeginn) besteht ein besonderes Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende.

 

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